I. Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen (AGB,BGB)

A. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle unsere Angebote, rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Kauf- und Werkverträge einschließlich Beratungen

und sonstigen vertraglichen Leistungen ausschließlich. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

2. Für den Fall laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden ebenfalls, soweit nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen einbezogen werden.

Des weiteren gelten diese AGB auch für alle in Folge eines abgeschlossenen Vertrages zustande kommenden Vereinbarungen , wie z.B.: Wartungs- und Reparaturverträge.

B. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand, Umfang der Lieferungen und Leistungen

1. Für die Beschreibung von Art und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätgigung verbindlich.

Bestellungen des Kunden sind als Angebot zuqualifizieren, das wir innerhalb von 4 Wochen annehmen können.

2. Sämtliche Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten, Katalogen, der Werbung oder in unserem vor dem Angebot liegenden Schriftverkehr sowie auf VDI-Typenblättern gelten nur annähernd, soweit sie in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätgigung nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden.

Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen und sonstigen Abbildungen.

3. Konstruktions-und Formveränderungen behalten wir uns während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen dadurch nicht grundsätzlich verändert werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns eingetums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.

Diese Unterlagen dürfen - auch teilweise – nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn ein Vertrag nicht zustande kommen sollte, unaufgefordert und unverzüglich zurück zugeben.

C. Beistellungspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat unverzüglich nach Vertragsschluss eine qualifizierte Person als Projektleiter zu benennen, die vom Kunden bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen      für ihn abzugeben. Dem Kunden obliegt es überdies, das folgende bereitzustellen: 

                        - die zur Montage  und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe , ferner Gerüste, Hebezeuge, Kräne und andere Vorrichtungen,

                        - Versorgungseinrichtungen mit den erforderlichen Anschlüssen bis zur Verwendungsstelle, darüber hinaus Heizung und ausreichende Beleuchtung.

                        - bei der Montagestelle für die Aufbewahurng der Arbeitsgeräte trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal Arbeits-und

                          Aufenthaltsräume einschließlich sanitäre Anlagen,

                     - branchenfremde Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infoge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind, bestimmungsgemäßes

                       Transportgut, Paletten, Transportgestelle, anlagenbezogene Hilfsmittel und Sonstiges, das für die Inbetriebnahme und den etwa vereinbarten Probebetrieb 

                       benötigt  wird

                      -einen zur Montage geeigneten Gabelstapler.

                      -einen Container oder dergleichen zur Aufnahme des Verpackungsmaterials,

                      -eine freie und für die Anlieferung mit LKW geeignete Zufahrt bis zum Montageplatz,

                      -für den Transport der Montageteile eine Versandverpackung, die zum Weitertransport mit Flurförderzeugen geeignet ist; nach Lieferung der Montageteile an  

                       den Montageplatz eine diebstahlsichere Lagerung.

2.Dafür hinaus hat der Kunde die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen sowie unseren Bauleiter über bestehende

   Sicherheitsvorschriften genau zu unterrichten. Nach Auftragserteilung hat uns der Kunde alle Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen

   oder ähnliche Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen die Anfahrtswege und der Aufstellungs- oder        

   Montageplatz in Flurhöhe geebnet und geraümt, der Aufstellungs-oder Montageplatz den von uns vorgegebenen Fußbodenspezifikationen entsprechen, bei Innenauf-

   stellung Wand und Deckenverputz vollständig fertiggestellt, namentlich auch Türen und Fenster eingesetzt sein.
 

D. Liefer- und Montagefristen

1. Ist eine Frist vereinbart, so beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätgigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Kunden beizubringenden  Informationen,  

    Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Frist beginnt auch nicht vor Klärung aller für den Liefergegenstand  bzw.

    die Montage wesentlichen technischen Fragen. Ist eine Liefer-/Montagezeit vereinbart, so gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend; sind die vorstehend bei der 

    Lieferfrist genannten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätgigung noch nicht erfüllt, so verschiebt sich die Liefer- und/oder Montagetermin  

   um einen entsprechenden Zeitraum.

2. Wenn der Kunde nach Auftragsbestätgigung zusätzliche Anforderungen oder Änderungen in Bezug  auf den Liefergegenstand oder die Montage wünscht, bedarf dies

     einer Vereinbarung über die daraus resultierende  Vertragsanpassung.

3. Die Lieferfrist oder der Liefertermin ist bei ,,ab Werk“-Lieferungen  eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4. Die Frist verlängert sich  angemessen bei Maßnhmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, bei Eintritt höherer Gewalt, staatlichen

    Anordnungen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen, soweit diese nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung  

    des Liefergegenstandes oder auf die Montage von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Unterlieferanten  oder Subunternehmen eintreten. Die

    vorbeschriebenen Umstände sind auch von uns nicht zu verteten,

   wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Umstände werden wir in den wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst    

   mitteilen. Wird die Lieferung/Montage des Liefergegenstandes infolge solcher unvorhergesehener Umstände  unmöglich oder ist sie nur unter erheblichen

   wirtschaftlichen Mehraufwendungen möglich, sind wir neben den sonstigen gesetzlichen Rechten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 

E. Teilleistungen, Ausführungen  der Montageleistungen

1. Teilleistungen sind zulässig. Jede Teilleistung gilt als selbständiges Geschäft und kann von uns getrennt fakturiert werden.

2. Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen auch Subunternehmen einzusetzten.
 

F. Liefer- und Leistungsverzögerungen, Verlegungen von Terminen

1. Liegt Lieferverzug unsererseits vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, dass er nach dem Ablauf

   der Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertag

   berechtigt.

2. Weitere Rechte des Kunden aus dem Titel des Lieferverzuges bestehen nicht, insbesondere keine Pönaleansprüche.

3. Wünscht der Kunde einen späteren Liefer- oder Montagetermin als den vertraglich vereinbarten und stimmen wir dem zu, so werden dem Kunden die durch die

    Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unseren Werk mindestens jodoch 0,5% des Nettoauftragswertes für jeden Monat, berechnet. Wir sind jedoch auch

    berechtigt,

    nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Frist anderweitig über den jeweiligen Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen      

    verlängerter Frist zu beliefern.

G. Annahme der Lieferung, Abnahme, Annahme- und Abnahmeverzug, Vertagsaufhebung

1. Der Kunde ist bei Liefung ,,ab Werk“ verpflichtet, den Liefergegenstand bei Meldung der Versandbereitschaft abzurufen bzw. bei Lieferung  ,,frei Haus“ ihn bei

    Anlieferung anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Bei Lieferung ,,frei Haus“ gilt die 

    jeweilig gewählte Überschickungsart vom Übernehmer mit Auftragserteilung als genehmigt und wir gem.  §   429  ABGB  Schickschuld vereinbart.

    Der Gefahrenübergang vollzieht  sich daher mit Übergabe der Ware an den Frachtführer . Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Frist können

    wir, unbeschadet sonstiger Ansprüche, vom Vertag zurücktreten und anderweitig über den Liefergegenstand  verfügen und Schadenersatz geltend machen.

    Im Fall der ernsthaften und endgültigen Annahmeverweigerung durch den Kunden ist eine Fristsetzung entbehrlich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer

    zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

2. Ruft der Kunde unsere Leistung nicht fristgerecht ab, befindet er sich insoweit in Annahmeverzug, und wir sind nach fruchtlosem Ablauf einer von gesetzten,

    angemessenen Nachfrist berechtigt, unser Personal anderweitig einzusetzen und einen etwaig  vereinbarten Pauschalpreis um die Verzögerung verursachten Mehrkosten

    zu erhöhen. Soweit der Kunde den Annhmeverzug zu vertreten hat, sind wir darüber hinaus berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen.

3. Der Kunde ist zur Abnahme unserer Leistungen verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung der Arbeiten angezeigt worden ist. Ist etwa ein Probebetrieb vereinbart, so hat

    die Abnahme nach erfolgreichem Probebetrieb zu erfolgen. Über die Abnahme erstellen wir ein Protokoll, das vom Kunden gegenzuzeichnen ist. Verzögert sich die Ab-

    nahme ohne unser Verschulden, gilt sie 14 Tage nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme als erfolgt. Hinsichtlich der in Pkt. E. geregelten Teilleistungen können wir  

    eine gesonderte Teilabnahme verlangen. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten sinngemäß.

4. Werden durch den Kunden in Auftrag gegebene Arbeiten auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin eingestellt, ist der Kunde zur Zahlung der bis dahin erbrachten

    Leistungen unter Abzug bereits geleisteter Zahlungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Abrechnung verpflichtet.
 

H. Preise und Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer

1. Die Preise gelten ,,ab Werk“ zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung und ohne Verpackung, welche gesondert

    berechnet wird. Rechungsbeträge sind sofort und ohne Skonto-Abzug zu zahlen.

2. Die Leistungen werden nach Arbeits- und Reiseziel, Fahrtkosten und Auslösung zu unseren jeweils gültigen Stundensatz berechnet, falls nicht ein Pauschalpreis

    vereinbart ist . Etwaige Warte- und Reisezeiten, die vom Kunden zu vertreten sind, gelten als Arbeitszeit. Zusätzliche Aufwendungen, wie insbesondere Fahrt- und

    Unterbringungskosten, sind ebenfalls vom Kunden zu vergüten. Für den Kunden gewünschte bzw. zu vertretende Überstunden, Nacht-, Wochenend- sowie

    Feiertagsarbeit werden die üblichen Aufschläge erhoben. Leistungen, die sich erst während der Montage als notwendig erweisen oder die vom Kunden gewünscht

    werden, werden entsprechend dem Aufwand gesondert berechnet.

3. Alle Nebenkosten, wie z.B. Transportversicherung, Verladung und Überführung, Zollkosten, etc., sind vom Kunden zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Zinsen in der Höhe von 8% pro Jahr über dem Basiszinssatz berechnet, unbeschadet eines allfälligen höheren Verzugsschadens

    oder sonstiger Ansprüche.

5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns

    schriftlich die Geschäftsführung anerkannt sind.

I. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zu deren völligen Bezahlung vor (Vorbehaltsware).

2. Soweit der Kunde die Vorbehaltsware im eigenen Betrieb verwendet, ist ihm die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübertragung im Ganzen oder

    in Teilen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet, solange der Eigentunsvorbehalt besteht. 

3. Hat ein Kunde Vorbehaltsware zum Zweck der Weiterveräußerung erworben, ist ihm diese im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. In jedem Fall der Weiterveräußerung

    von Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen seinen Käufer aus der Weiterveräußerung in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen  

    diese  Abtretung hiermit an. Sowohl der Kunde, als auch wir sind zum Forderungseinzug berechtigt. Ziehen wir die Forderung ein, hat der Kunde auf erstes Anfordern

    alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und alle Unterlagen auszuhändigen.

4. Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalt verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend  zu versichern.

5. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich Mitteilung von allen Zwangsvollsteckungsmaßnahmen  gegem Vorbehaltsware zu machen und uns die

    entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat alles zu unternehmen, um eine Zwangsvollsteckung abzuwenden. Im Falle einer Zwangsvollsteckung hat

    uns der Kunde für sämtliche damit in Verbindung stehenden Aufwendungen schad- und klaglos zu halten.

6. Gerät der Kunde mit seiner Kaufpreiszahlung in Verzug, habenwir das Recht, die Vorbehaltsware nach fruchltlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen

   Nachfrist in Besitz zu nehmen. Befindet sich die Vorbehaltsware im Besitz eines Dritten, ist der Kunde auf erstes Anfordern verpflichtet uns mitzuteilen, wo die Ware

   liegt und ist damit einverstanden,  dass wir die Vorbehaltsware auch in diesem Fall in Besitz nehmen.

7. Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware geltend, nehmen wir sie in Besitz oder pfänden wir sie, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag,

    es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.

8. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvensverfahrens über des Vermögen unseres Kunden berechtigt uns, vom Vertag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der

    Vorbehaltsware zu verlangen.

J. Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln

1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen wird auf 6 Monate ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme der eistungen beschränkt.

2. Mängelrügen sind unter Beachtung von  § 377 UGB schriftlich an uns zu richten. Es gilt eine Rügefrist von acht Tagen als vereinbart. Bei rechtzeitiger Rüge erhält sich

    der Übernehmer die Ansprüche nach den §§ 922 ff ABGB. Die Anwendung des § 933 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.

3. Vorbehaltlich der Regelungen unter  K. 2. bestehen weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Schadenersatzansprüche,

     nicht.

4. Sofern nicht  im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, sind Ansprüche des Kunden bei Sachmängeln an gebrauchten Liefergegenständen ausgeschlossen. Die

    Vermutung der Mangelhaftigkeit nach  § 924 ABGB wird ausgeschlossen, den Nachweis der Mangelhaftigkeit hat stets der Kunde zu erbringen.

5. Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein

                   - ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige

                      Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften und uns Betriebsanleitungen entsprechende Wartung.

                   -  Verwendung einer anderen als der von uns bereit gestellten Betriebsanleitung.

                   -  ungeeignete Betriebsmittel und Ersatzteile,

                   -  mangelhafte Bauarbeiten,

                   - ungeeigneter Baugrund,

             - chemische, elektrochemische oder physikalische Einfüsse

6. Werden vom Kunden oder von Dritten ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand

    vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

7. Wir sind verpflichtet, den Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu liefern. Für den Fall, dass Dritte berechtigte Ansprüche

    aus Schutz- oder Urheberrechten gegen den Liefergegenstand oder Teile davon erheben, werden wir nach unserer Wahl auf unseren Kosten für den betreffenden                              

    Liefergegenstand entweder ein Nutzungsrecht erwirken, ihn so ändern, dass das Schutz- oder Urheberrecht nicht verletzt wird, oder den Liefergegenstand (oder die  

    betroffenen Teile davon) austauschen. Ist uns dies mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich,  so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.

    Vorbehaltlich der Regelung in Pkt. K. kann der Kunde Ersatz für vergebliche Aufwendungen oder Schadenersatz nicht verlangen.            

8. Sofern sich vom Übernehmer geltend gemachte Mängel auf Zubehör oder Ersatzteile beziehen, welche nicht von uns selbst hergestellt, jedoch geliefert worden sind,

    treten wir die Gewährleistungansprüche gegen den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Übernehmer ab.  Ansprüche gegen uns können erst dann geltend gemacht

    werden, wenn der Übernehmer ergebnislos die Inanspruchnahme des Dritten versucht hat. Im unternehmerischen Verkehr muss er darüber hinaus den Dritten vorher

     vergeblich gerichtlich in Anspruch genommen haben.

K. Haftung

1. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, sonstige Vermögensschäden oder Ersatz

    vergeblicher Aufwendungen), haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in den nachfolgenden Fällen:

                - bei Vorsatz,

                - bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter,

                - bei arglistig verschwiegenen Mängel bzw. solchen, deren Fehlen wir garantiert haben,

                - bei Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens,

                - bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

L. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

2. Der Kunde trägt für den Liefergegenstand die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung von dem Zeitpunkt an, in dem er ausgeliefert ist.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Linz.

4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht, wie es zwischen inländischen Vertragspartnern

    zur Anwendung gelangt.

5. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben in Euro  (€).

II. Besondere Geschäftsbedingungen

A.

Für den Fall der Vermietung bzw. mit der Vermietung zusammenhängender vertraglicher Leistungen unseres Unternehmens gilt Folgendes:

1. Für die Beschreibung von Art und Ausführung des Mietobjektes einschließlich des Zubehörs ist ausschließlich der schriftliche Mietvertrag

    des Vermieters verbindlich.

2. Der Vermieter liefert das Mietobjekt auf Kosten und Gefahr des Mieters an den von ihm bestimmten Einsatzort.

3. Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt mit der Anlieferung des Mietobjekts an dem vom Mieter genannten Einsatzort. Die Mietzeit endet an dem Tag,

    an dem das Mietobjekt mit allen zu seiner Inbetriebnahme und/oder Nutzung erforderlichen Teilen in vertagsgemäßem Zustand beim Vermieter oder

    einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit.

4. Einsatzort ist der im Mietvertrag genannte Standort. Will der Mieter den Einsatzort wechseln, so bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen

    Zustimmung des Vermieters.

5. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter ein in der Funktionalität zu dem vom Mieter angeforderten Mietobjekt gleichwertiges Ersatzobjekt

    zur Verfügung zu stellen.

6. Der Mieter wird das Mietobjekt schonend behandeln, die Bedienungsanleitung sowie die Vorgaben des Vermieters sowie alle Sicherheitshinweise

    beachten, insbesondere die Tragfähigkeit des Mietobjektes nicht überschreiten. Er wird die mit dem Mietobjekt arbeitenden Personen entsprechend

    unterweisen und dafür Sorge tragen, dass das Mietobjekt ausschließlich von Personen bedient wird, die dazu geeignet sind. Der Mieter wird zum Betrieb 

    des Mietobjektes einwandfreie Betriebsmittel (z.B. Treibstoff) verwenden. Für sämtliche durch die unsachgemäße Verwendung entstandenen Schäden

    und Nachteile hat der Mieter den Vermieter schad- und klaglos zu halten.

7. Der Mieter darf das Mietobjekt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder vermieten, verleihen, verpachten oder sonst in irgendeiner

    Weise unmittelbar an Dritte überlassen.

8. Mit der Übergabe des Mietobjektes ist der Kunde Halter des Fahrzeuges und trägt das Betriebsrisiko. Die beim Betrieb anfallenden Energiekosten

    trägt der Mieter.

9. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aufzulösen und vom Mieter die sofortige Herausgabe des Mietobjektes zu verlangen, wenn  ein wichtiger  Grund

    vorliegt. Dazu zählt u.a., wenn

                - der Mieter ankündigt, keine Zahlung zu leisten und/oder mit einer Mietrate mehr als 14 Tage in Verzug ist.

                - der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt einem Dritten überlässt.

                - der Mieter in erheblichem Maße gegen die im Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen verstößt und dieses Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt.

                - über das Vermögen des Mieters ein Insolvensverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines selchen mangels kostendeckenden Vermögens nicht erfolgt,

                - jeder sonstige Grund, der eine Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses unzumutbar macht.

10. Das Mietobjekt ist am Unternehmensgelände des Vermieters im gereinigten und vollgetankten bzw. mit vollgedadener Batterie  zurückzugeben oder wird vom

      Vermieter auf Kosten des Mieters abgeholt. Der Mieter hat dem Vermieter das Objekt in jenem Zustand zurückzustellen, in dem er es

      übernommen hat. Schäden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht genehmigte Änderungen am Mietobjekt sowie erhebliche Verschmutzungen kann der

      Vermieter auf Kosten des Mieters beseitigen. Ist das Objekt beschädigt, so ist der Mieter verpflichtet,  dem Vermieter eine Miete entsprechende anteilige

      Entschädigung für den Zeitraum der Reparatur zu bezahlen.

11. Der Mietvertrag wird immer schriftlich abgeschlossen; sämtliche Änderungen des Vertrages bedürfen wiederum  einer Schriftform, auch die Vereinbarung,

      vom Erfordernis der Schriftlichkeit abzugeben.

12. Allfällige Gebühren, Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis trägt der Mieter.

B.

Für den Kundendienst (Wartung, Service und Reparatur) gelten folgende Bedingungen:

1. Der Kunde stellt die Objekte, an denen die vertraglichen Leistungen zu erbringen sind, zum vereinbarten Termin bereit. Unseren Mitarbeitern wird für die Dauer

     der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ungehinderter Zugang zu den Geräten gewährleistet.

2. Bei Durchführung der Arbeiten beim Kunden trägt  dieser dafür Sorge, dass

                   - die Örtlichkeiten sowie die in seinem Unternehmen vorhandenen Einrichtungen zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung stehen. Er ist auf seine Kosten

                     zur technischen Hilfeleistung, insbesondere zur kostenlosen und ausreichenden Beistellung von Hilfspersonal, erforderlichen Transportmittel sowie Strom,           

                     Wasser und sonstigen benötigten Betriebsmitteln einschließlich der entsprechenden Anschlüssen für die erforderlich Zeit verpflichtet. Das Hilfspersonal hat

                     den Weisungen der von uns mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Personen Folge zu leisten. Für die Handlungen der Hilfekräfte übernehmen wir

                     keine Haftung.

                   - die vereinbarten Arbeiten sofort nach Ankunft unserer Mitarbeiter begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahne durch den Kunden durchgeführt

                     werden können.

                   - die zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Durchführung der Leistungen notwendigen Maßnahmen getroffen werden,

                   - der Kunde unterrichtet unsere Mitarbeiter über bestehende Sicherheitsvorschriften, soweit diese von Bedeutung sind.

3. Vom Kunden verursachte Verzögerungen gehen zu seinen Lasten.

4. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, hat er den dadurch notwendig gemachten Zeit-, Personal- und Materialaufwand zu ersetzen. Die Geltendmachung

    weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

5. Die vertraglichen Lieferungen und Leistungen werden nach Arbeits- und Reisezeit  (auch für die Beschaffung von Ersatzteilen) sowie Wartezeit zu unseren jeweils

    gültigen Preissätzen berechnet, soweit sie nicht bereits im Leistungsumfang des jeweiligen Vertrages enthalten sind.

7. Auch hinsichtlich der Ersatzteile gilt der Eigentumsvorbehalt wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart.

8. Dem Kunden obliegt die fachgerechte Entsorgung sämtlicher im Rahmen der Durchführung des Kundendienstvertrages anfallender Altteile sowie sonstiger Stoffe,

    sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden ist. Soweit gesetzliche Vorschriften bestehen, die etwas anderes bestimmen, verpflichtet sich der Kunde,

    mit uns eine angemessene Vereinbarung hinsichtlich der Entsorgung zu treffen. Dabei ist davon auszugehen, dass sich die Vertragspartner zur Erfüllung der                                 

    Entsorgungspflicht Dritter bedienen.

9. Bei Serviceleistungen an Maschinen und Geräten, die nicht von uns geliefert worden sind, können wir den Vertragsabschluss von einer vorherigen Untersuchung der

   Maschinen und Geräte abhängig machen. Die Kosten einer solchen Untersuchung sowie damit verbundene Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung

   gestellt und sind von diesem zu übernehmen.

III. Besondere Geschäftsbedingungen  (BGB)

       Arbeitsbühnen + Stapler

A. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle unsere Angebote, rechtsgeschäftlichen Erklärungen, insbesondere für Mietverträge  hinsichtlich von uns überlassenen Arbeitsbühnen und Stapler,

sowie alle sonstigen vertraglichen Leistungen einschließlich Beratungen. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen unseres Vertragspartners vorbehaltlos liefern. Somit gelten diese AGB ausschließlich.

Für den Fall  laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertagspartner ebenfalls, soweit nicht ausdrücklich abweichende

Bedingungen einbezogen werden. Desweiteren gelten diese AGB auch für alle infolge eines abgeschlossenen Vertages zustandekommenden Vereinbarungen,

wie z.B. Wartungs- und Reparaturverträge.

B. Mietgegenstand

Gegenstand des zu den vorliegenden Bediengungen geschlossenen Rechtsgeschäftes ist die Vermietung einer Arbeitsbühne oder Stapler, welche von uns an den Kunden

überlassen wird. Die von uns vermietete ( fahrbare Hub-) Arbeitsbühne oder Stapler  erfüllt sämtliche Vorschriften im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit

und Funktion. Insbesondere CE-Kennzeichnung und Prüfplakette für die wiederkehrende Prüfung nach § 8 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind aktuell.

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm ausreichend Gelegenheit zur Begutachtung und Überprüfung des Mietgegenstandes gegeben wurde.

Er übernimmt den Mietgegenstand mängelfrei.

C. Mietdauer

Der Mietgegenstand wird von uns für eine vorher vereinbarte Zeit überlassen. Dabei wird einerseits die Mietdauer in Tagen, und andererseits ein Zeitraum ( von-bis)

in Tagen vereinbart. Ausgegangen wird von einer täglichen Einsatzdauer (Schicht) von höchstens 8 Stunden und von einer wöchentlichen Einsatzzeit von  höchstens

5 Werktagen ( fünf Schichten). Sollte der Mietgegenstand über diese Zeiträume hinaus verwendet werden, so ist dies nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung

unsererseits möglich und wird von uns in diesem Fall der vereinbarte Mietpreis höher kalkuliert. Ausdrücklich vereinbart wird, dass der Mietvertrag mit Auslieferung des

Mietgegenstandes ab unserem Lager beginnt und mit Empfangnahme des zurückgestellten Mietgegenstandes in unserem Lager wieder endet. Somit zählen auch die Zeiten

der Lieferung des Mietgegenstandes zur Mietdauer. Bei Unterbrechungen oder Verzögerungen beim Einsatz des Mietgegenstandes, welche nicht von uns verschudet

wurden, wird jedenfalls der volle Mietpreis berechnet. Der Mieter ist weder berechtigt, entsprechende Abzüge vorzunehmen, noch ist in einem solchen Fall eine

kostenlose Verlängerung der Mietdauer statthaft.

D. Ort, Lieferung

Hinsichtlich des Transports des Mietgegenstandes wird entweder vereinbart, dass der Mieter diesen an einem von uns bezeichneten Ort selbst abholt und in weiterer Folge

selbst an den Einsatzort transportiert, oder dass der Mietgegenstand von uns an den Einsatzort transportiert wird.

Festgehalten wird in diesem Zusammenhang, dass in jedem der vorgenannten Fälle der Gefahrenübergang bereits mit Verschicken der Maschine ab dem von uns genannten   

Abholort erfolgt. Das Transportrisiko trägt also in jedem Fall der Mieter (§§ 429 u. 905 ABGB).

Von den Vertragsparteien wird in diesem Zusammenhang vereinbart, dass im Falle des von uns übernommenen Transports die Anlieferung des Mietgegenstandes nur so weit erfolgen kann, wie vom Mieter entsprechende Vorkehrungen hinsichtlich der Transportwege, insbesondere der Zufahrtsmöglichkeiten getroffen wurden.

Das oben Gesagte gilt für die Rückstellung des Mietgegenstandes ebenfalls. Der Mietgegenstand gilt als retourniert, wenn ein befugter Mitarbeiter der Firma Harrer selbigen in Empfang genommen hat und keinerlei Mängel bei der Übergabe beanstandet hat.

Wir behalten uns jederzeit vor, bei Selbstabholung durch den Mieter das Abholfahrzeug hinsichtlich seiner Eignung zum Transport zu prüfen und gegebenenfalls die

Übergabe zu verweigern. Hinsichtlich der Mietdauer gilt dies aber trotzdem als Einsatztag. Gleiches gilt für die Rückstellung des Mietgegenstandes und ist der Transport

mittels ungeeigneter Fahrzeuge jederzeit von uns untersagbar. In diesem Fall hat der Mieter entweder auf eigene Kosten einen geeigneten Transport zu organisieren oder

den Transport durch uns kostenpflichtig durchführen zu lassen. Die Verlängerung der Mietvertragsdauer wird entsprechend an den Mieter verrechnet. Eine Änderung des Einsatzortes des Mietgegenstandes bedarf der Zustimmung des Vermieters und ist daher eine entsprechende Absicht diesem vorher anzuzeigen.

E. Entgelt

Für die Miete und alle damit in Verbindung stehenden Kosten wird einvernehmlich ein Gesamtbruttomietpreis festgelegt. Falls nicht anders vereinbart, ist bei Mietbeginn

eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des vereinbarten Gesamtbruttomietpreises zu entrichten. Der restliche Mietpreis ist spätestens bei Abholung/Rückstellung des Mietgegenstandes zu bezahlen und tritt zu den jeweiligen vorgenannten Zeitpunkten die Fälligkeit der Teilzahlung bzw. des gesamten Mietpreises ein. Für den Fall des

Zahlungsverzugs werden 8 % Zinsen p.a. vereinbart. Alle Preise verstehen sich in EURO (€).

Die Kosten für den Betrieb des Mietgegenstandes sind über die gesamte Mietdauer vom Mieter allein zu tragen. Darunter fallen insbesondere jene für Treibstoffe,

Strom oder Schmiermittel uä.

F. Unterweisung / Bediengung

Der Mietgegenstand wird von uns samt Benutzerhandbuch bzw. Bedienungsanleitung überlassen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm diese Unterlagen 

ausgehändigt wurden. Dabei werden die wesentlichen, für richtigen Betrieb, Transport und Wartung des Mietgegenstandes unumgänglichen, Informationen dem Mieter

vom Vermieter besonders erläutert.

Bei Übergabe des Mietgegenstandes wird der Mieter oder eine vom Mieter beauftragte Person hinsichtlich der richtigen Bedienung des Mietgegenstandes von uns bzw.

unserem geschulten Personal unterwiesen. Dabei werden auch die notwendigen Kenntnisse zur Überprüfung und Wartung vermittelt z.B. bei Batterie betriebene Geräte

Batteriewasserstand prüfen und nachfüllen mit geeigneten Batteriemesser. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass vor jeder Inbetriebnahme den Mietgegenstandes dieser gemäß dem in der Unterweisung erklärten Umfang geprüft und gewartet wird. Die Inbetriebnahme des Mietgegenstandes darf nur durch die vom Vermieter diesbezüglich

unterwiesene Person erfolgen. Eine Übertragung dieser Befugnis auf Dritte ist weder möglich noch erlaubt.

Eine Verwendung des Mietgegenstandes für oder in der Nähe von Sandstrahlarbeiten ist ausdrücklich untersagt.

G. Wartung 

Der Mieter ist  verpflichtet, bei mehr als 90-tägiger, durchgehender Mietdauer nach Ablauf von jeweils 90 Tagen den Mietgegenstand von uns überprüfen zu lassen.

Diese Überprüfung kann jederzeit durchgeführt werden und bis zu 24 Stunden dauern. Sollte sich bei der Überprüfung Wartungs- oder Reparaturbedarf ergeben, sind 

die notwendigen Arbeiten unverzüglich durchzuführen und hat der Mieter während dieser Zeit keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät oder sonstige Ersatzleistungen

durch den Vermieter. Der Mieter hat vielmehr den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

H. Sicherungspflichten

Wir weisen darauf hin, dass beim Betrieb von Hubarbeitsbühnen und Stapler besondere Verkehrssicherungspflichten zu beachten sind. Der Mieter ist verpflichtet, in

Befolgung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften alles Notwendige zur Sicherung des Betriebes des Mietgegenstandes zu unternehmen und Maßnahmen zur

Vermeidung der Gefährdung von Menschen und Sachen beim Betrieb des Mietgegenstandes zu ergreifen.

Auf die Richtlinie 2006/42/EG bzw. die Maschinensicherheitsverordnung 2010 wird verwiesen. Ebenso verweisen wir auf das ebenfalls bei Übergabe ausgehändigte

AUVA- Informationsblatt für die richtige persönliche Schutzausrüstung.

I. Haftpflicht

Mit Übergabe des Mietgegenstandes geht auch die Gefahr des Betriebes und der Benutzung  desselben auf den Mieter über. Hinsichtlich jedes während der vereinbarten

Mietdauer entstandenen Schadens ist der Vermieter von Mieter schad- und klaglos zu halten. Dem Mieter wird überdies der Abschluss einer entsprechenden Haftpflicht-

versicherung für die gesamte Mietdauer empfohlen. Ausdrücklich vereinbart wird auch die alleinige Haftung des Mieters im Falle des Diebstahls, des zufälligen Untergangs des Mietgegenstandes, sowie auch der Beschädigung durch Vandalismus oder Naturgewalten.

J. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus einem den vorliegenden Geschäftsbedingungenen unterliegenden Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließlich Anwendung österreichischen Rechtes, sowie die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Linz bzw. bei Überschreiten der Wertgrenze die Zuständigkeit des Landesgerichtes Linz.






 

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DATENGEHEIMNIS UND

UMGANG MIT FIRMENGERÄTEN, HARD- UND SOFTWARE

Im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie Zugang und Zugriff zu personen- und unternehmensbezogenen Daten unseres Unternehmens sowie zu Informationen

und Daten, die Sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit unseren Kunden erlangen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen wir jeden Mitarbeiter

auf den Umgang mit dem Datengeheimnis schriftlich hinweisen.

1. Datengeheimnis und Datenschutz

Gemäß Datenschutzgesetz  (DSG) werden Sie zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Bei Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten findet

das DSG Anwendung.

Sie verpflichten sich demnach,- die im Rahmen Ihrer Tätigkeit zugänglichen Daten (wie Zeichnungen, Listen, Urkunden), zu denen Sie zur Erfüllung  Ihrer jeweiligen

Aufgabe Zugang erhalten, ausschließlich zur Lösung  dieser Aufgabe zu erheben und zu verarbeiten (Verarbeitung ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln,

Sperren, Löschen), nicht bekannt zu geben, nicht zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen; jeder Missbrauch sowie jede Weitergabe dieser Daten ist

unzulässig und strafbar;

-die Kenntnis von Unternehmensdaten und/oder personenbezogenen Daten (gemäß DSG) ausschließlich dienstlich zu nutzen und vor Missbrauch sowie Kenntnisnahme 

durch Unbefugte zu schützen;

-Ihnen anvertraute Zeichnungen, Dokumentationen, Daten, Datenträger und Ausdrucke unter Verschluss zu halten, wenn Sie nicht unmittelbar daran arbeiten, um sie gegen 

unbefugte Benutzung, Zerstörung, Verlust und Diebstahl zu sichern;

-zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Ihnen zugewiesenen Aufgabe die notwendige Sorgfalt anzuwenden und entsprechende Daten nur denjenigen zugänglich zu machen, die von ihrer Aufgabenstellung her damit befasst und dazu befugt sind;

-Datenträger eindeutig zu kennzeichnen sowie während der Benutzung, der Lagerung und des Versands mit geeigneten Behältern gegen Verlust, Beschädigung, Zerstörung

und Verwechslung  zu sichern;

-mobile Endgeräte sind entsprechend dem Stand der Technik zu verschlüsseln;

-nicht mehr benötigte Datenträger und Dokumente so zu vernichten, dass eine missbräuchliche Verwendung unmöglich ist;

-festgestellte oder auch nur vermutete Mängel im Datenschutzsystem unaufgefordert und unverzüglich Ihrem Vorgesetzten zu melden.

2. Umgang mit Firmengeräten, Hard- und Software

Firmengeräte (CAD-Anlagen, PCs, Laptops) dürfen von Ihnen weder privat genutzt noch private Hard- und Software in die Firma eingebracht werden.

Firmengeräte, Ausweise, Schlüssel, Chipkarten sind bei Ausscheiden  aus der Unternehmung nach Absprache mit dem Vorgesetzten oder spätestens am letzten Tag

des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert wieder abzugeben.

Nur durch die IT ausgegebene und verschlüsselte Datenträger dürfen verwendet werden.

Software- und Hardware ist nur nach Genehmigung und durch eine Administrator zu installieren.

Nur durch die IT freigegebene Software darf verwendet werden.

Software, die auf den Ihnen zugänglichen Systemen installiert und gespeichert ist,darf von Ihnen aus lizenzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht auf eigene Systeme

kopiert und in Umlauf gebracht werden.

3. Zutritt, Zugang und Zugriff auf datenverarbeitende Systemen

Zutritt, Zugang und Zugrff auf datenverarbeitende Systeme ist ausschließlich nach expliziter Genehmigung und Autorisierung durch den Vorgesetzten und Applikations-

bzw. Systemverantwortlichen erlaubt.

4. Zugang und Zugriff auf das Firmennetzwerk außerhalb der Arbeitsstätte

Zugang und Zugrff außerhalb der Arbeitsstätte auf das Firmennetzwerk ist nur über den VPN-Tunnel der Unternehmung mittels 2-Faktor Authentifizierung

mit einem Software-/Hardware Token zulässig.

5. Geschäfts- und Betriebsgeheimnis

Wir weisen Sie hiermit darauf hin,dass unlauterer Wettbewerb verboten ist und dass Missachtung nach § 17    „Verrat von Geschäfts- und  Betriebsgeheimnissen “

zu strafrchtlichen Folgen führen kann.

6. Vertaulicher Umgang mit Passwörtern, Ausweisen, Chipkarten, Schlüsseln

Weiterhin sind Sie verpflichtet, Ihnen zugeteilte oder von Ihnen selbst festgelegte Passwörter bzw. Ausweise, Chipkarten, Schlüssel, die zur Feststellung Ihrer Identität,

der Zutritts, Zugangs-, Zugriffskontrolle oder Verarbeitung dienen, vertraglich zu behandeln, anderen nicht zugänglich zu machen und vor Verlust zu schützen.

Sie sind demnach dafür verantwortlich, dass Ihre Geräte und Ihre Anwendungen keinem Unbefugten zugänglich sind, Sie gegebenenfalls Ihre Passwörter regelmäßig

wechseln und, falls der Verdacht besteht, daß es bekanntgeworden ist, das Passwort sofort zu ändern.

Der Verlust von Ausweisen, Chipkarten oder Schlüsseln oder der Verdacht des Missbrauchs von Passwörtern durch Dritte sind unverzüglich Ihrem Vorgesetzten anzuzeigen

Geheimhaltungspflichten anderer Art, die neben dieser Verpflichtung bestehen, gelten fort, auch wenn sie hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

7. Ergänzende Regelungen

Sie sind verpflichtet, die im Kundenunternehmen hierzu bestehenden Regelungen z. B. zur Datensicherung, zum Virencheck oder zu Passwörtern zu beachten. Dies gilt

auch für die bei  Harrer zusätzlich bestehenden Bestimmungen  „Betrieblichene Nutzung von Internet und E-Mail“ und das  „Benutzerhandbuch zur Informationssicherheit“.

8. Folgen bei Zuwiderhandlung

Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtungerklärung stellt eine Verletzung Ihres Dienstvertrags dar, der die Beendigung Ihres Dienstverhältnisses zu Folge haben kann.

9. Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen zu dieser Verpflichtungserklärung wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten.
 

Ich habe die vorstehenden und rückseitigen Ausführungen zur Kenntnis genommen, erkenne sie an und verpflichte mich zur Einhaltung dieser Bestummgungen.

BETRIEBLICHE NUTZUNG VON INTERNET UND E-MAIL

1. Gegenstand und Geltungsbereich

 

Die Regelung zur Internetnutzung im Unternehmen hat den Zugang zum Internet von Arbeitsplatzrechnern des Unternehmens zum Gegenstand. Sie gilt für alle Mitarbeiter

des Unternehmens. Bestimmungen im Kundenunternehmen sind in entsprechender bzw. ergänzender Weise zu beachten.

2. Nutzung

Sämtliche Internetdienste, einschließlich E-Mail, stehen dem Mitarbeiter ausschließlich für dienstlich Zwecke zur Verfügung. Ihre private Nutzung ist untersagt. Dies gilt

insbesondere auch für den Umgang mit Daten pornografischen , politisch radikalen oder rechtswidrigen Inhalts. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung einiger Inhalte bei Strafe verboten ist.

Der Zugang zum Internet ist nur durch den offiziell bereitgestellten Netzzugang und unter Verwendung der freigegebenen/zugelassenen Software (WWW—Browser, ABLE  Cloud usw.) mit den vorgegebenen Einstellungen gestattet.

Die Weitergabe von Benutzerkennung und Passwort  an Dritte ist unzulässig.

Bei empfangenen Daten (z. B. per E-Mail) zweifelhafter  Herkunft ist der Vorgesetzte zu informieren. Die Daten dürfen nicht verarbeitet werden. Alle sicherheits-

relevanten Ereignisse, die auf Missbrauch schließen lassen, etwa unerklärliches Systemverhalten, Verlust oder Veränderung von Daten und Programmen oder

manipulierte eigene Benutzerkennung, sind unverzüglich dem Vorgesetzten mitzuteilen.

Der Mitarbeiter achtet auf strikte Geheimhaltung der ihm bekannt gegebenen Passwörter und Zugangsberechtigungen. Sollte er trotzdem Anlass zu der Vermutung

baben, dass unbefugte Dritte Zugang zu Passwörter oder Zugangsberechtigungen erlangt haben, wird er den Vorgesetzten hiervon unvorzüglich in Kenntnis setzen.

Ergeben sich Hinweise auf Viren, wird der Mitarbeiter den Vorgesetzten unverzüglich informieren und die betreffenden Programme in keinen Fall nutzen.

3. E-Mail Nutzung

 

Nachrichten mit vertraulichem Inhalt dürfen per E-Mail nur verschlüsselt verschickt werden. Als vertraulich gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Nachrichten,

die personenbezogene Daten enthalten. Dies kann sich selbstverständlich auch auf Nachrichten beziehen, die sich auf die Auftragsabwicklung mit Kunden beziehen.

Während vorübergehender Anwesenheiten (Urlaub oder Krankheit) hat der Mitarbeiter auf geeignete Weise sicherzustellen, dass an ihn gerichtete E-Mails an einen

Vertreter weitergeleitet werden.

4. Datenerfassung

Nutzt ein Mitarbeiter den Internet- und E-Mail-Zugang, werden die dabei entstehenden äußeren Daten, insbesondere Tag, Uhrzeit , Beginn und Dauer der Verbindung

sowie Adresse des Absenders und Empfängers, gespeichert. Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten gespeichert, die zur Wahrung eines ordnungsgemäßen

Betriebes des Systems, aus Sicherheitsgründen oder zur Missbrauchkontrolle erfasst werden müssen.

5. Überwachung und Kontrolle

Die erhobenen Daten können zur Missbrauchskontrolle und zur Kontrolle, ob und ggf. in welchem Umfang unzulässigerweise eine Privatnutzung stattfand bzw. ob der

Verdacht einer Straftat besteht, ausgewertet werden.

6. Verpflichtungserklärung

Der Mitarbeiter bestätigt mit seiner Unterschrift, diese Regelung zur betrieblichen Nutzung  von Internet und E-Mail erhalten zu haben. Die aufgeführten Pflichten des

Mitarbeiters stellen einen wichtigen Teil des Arbeitsverhältnisses dar. Der Mitarbeiter verpflichtet sich hiermit ausdrücklich zur Einhaltung dieser Regelungen.

7.  Folgen bei Zuwiderhandlung

Pflichtverletzungen durch den Mitarbeiter können Schadenersatzansprüche sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung  des Arbeitsverhältnisses

nach sich ziehen.

8.  Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen zu dieser Regelung wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten des Unternehmens.





















 

Grundsätze

Die Firma Harrer freut sich über Ihren Besuch auf unserer Website sowie  über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Produkten.

Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten ernst und setzen auf eine vertrauensvolle Kooperation beim Besuch unserer Internetseiten. Das Einhalten der gesetzlichen

Bestimmungen zum Datenschutz ist für uns selbstverständlich. Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz darstellen, wir wir Ihre Daten schützen uns was es für Sie

bedeutet, wenn sie unsere Online-Angebote nutzen.

Zugriffsdaten

Durch den Aufruf unserer Internetseiten erhält die Firma Harrer Zugriffsdaten, die für Sicherungszwecke gespeichert werden und grundsätzlich eine

Identifizierung zulassen:

den Namen Ihres Internet Service Providers

den Ort, aus dem Sie kommen

die Website, von der aus Sie uns besuchen

den Suchbegriff, wenn Sie über eine Suchmaschine zu unserer Seite kommen

die Internetseiten, die Sie bei uns besuchen

das Nutzerwerkzeug  (Webbrower, Betriebssystem), mit denen Sie zugegriffen haben

Dateien, die Sie von unserer Seite heruntergeladen haben (z.B. PDF- oder Word- Dokumente)

die Dauer sowie

das Datum und die Uhrzeit des Besuches

Diese Daten werden von der Firma Harrer, um das Nutzerverhalten kennenzulernen und auszuwerten. Dabei findet keine personenbezogene

Verwertung statt.

Personenbezogene Datenerfassung

Personenbezogene Daten sind Informationen, die explizit genutzt  werden, um Ihre Identiät festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. Ihr Name, Ihre Post- oder  

E-Mail – Adresse. Personenbezogene Daten werden von uns zusaätzlich zu den Zugriffsdaten nur dann gespeichert, wenn Sie uns diese freiwillig, z.B. im Rahmen einer

Registrierung, einer Umfrage, eines Preisausschreibens, einer Kontaktanfrage, einer Anmeldung zu einem Newsletter oder zur Durchführung einer Online-Bestellung angeben. Personenbezogene Daten werden zudem nur im erforderlichen Umfang und nur zu dm von Ihnen eingewilligten bzw. rechtlich zulässigen Zweck verwendet.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. 

Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch  Dritte ist nicht möglich.

Weitergabe personenbezogener Date an Dritte

Die Firma Harrer erbringt ihre Diestleistungen auch zusammen mit ausgewählten Partnern. Sie unterliegen denselben strengen datenschutzrechtlichen

Bestimmungen und sind zudem in das Datenschutzkonzept  der  Mobile Werkstätte Harrer Rudolf eingebunden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt

ausschließlich bei Auftragsdatenverarbeitung wie z.B. Online-Bestellungen im Einzelfalll, wenn Sie zuvor zugestimmt haben.

Weitere Informationen, wie z.B. freiwillig gemachte Angaben zu Interessenschwerpunkten, werden von der Firma Harrer  nicht an Dritte weitergegeben. An stattliche Einrichtungen und Behörden werden personenbezogene Daten nur im Rahmen gesetzlicher oder gerichtlicher Verpflichtungen übrmittelt.

Recht auf Widerruf

Wenn Sie die Firma Harrer oder den für Sie zuständigen Vertreter schriftlich auffordern, Ihre personenbezogenen Daten zu berichtigen, nicht

weiter zu verwenden oder zu löschen, werden wir dies selbstverständlich unverzüglich durchführen. Sind sie als Nutzer registriert, bieten wir Ihnen auch die

Möglichkeit, die Daten selbst zu sehen und gegebenenfalls zu löschen oder zu ändern.

Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, die weltweit und in Österreich von vielen Websites verwendet werden. Cookies werden während Ihres Besuchs auf unsere Website

erstellt  und unserem Server auf Ihrer Festplatte abgelegt. Unsere Cookies enthalten keine personenspezifischen Informationen. Von unseren Servern abgelegte Cookies

können zudem auch nur wieder von uns und keiner fremden Website gelesen werden. Die meisten Browser  sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren.

Wenn sie die Vorteile von Cookies nicht nutzen möchten, können Sie diese Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Bitte beachten Sie hierzu die individuellen

Einstellungsmöglichkeiten Ihres Browsers. Natürlich können Sie unsere Website auch ohne Cookies betrachten. Dies kann aber zu Funktionseinschränkungen

unserer Angebote führen. 

Web-Analyse zu Zwecken des Marketing und der Web-Optimierung

Zu Zwecken des Marketings und der Optimierung werden auf der Web-Site Produkte und Dienstleistungen der                                        verwendet. Dabei werden Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert, aus denen unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt werden. Wo möglich und sinnvoll werden die Nutzungsprofile vollständig

anonymisiert. Hierzu können Cookies zum Einsatz kommen. Die erholbenen Daten, die auch personenbezogene Daten beinhaten können, werden an                   übermittelt

oder direkt von               erhoben.                Darf Informationen, die durch Besuche auf den Webseiten hinterlassen werden, nutzen um anonymisierte Nutzungsprofile zu

erstellen. Die dabei gewonnenen Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht benutzt, um den Besucher dieser Website persönlich zu

identifizieren und sie werden nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Soweit IP-Adressen erhobenen werden, werden diese unverzüglich nach Erhebung durch Löschen des letzten Nummernblocks anonymisiert. Der Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung dann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.